Die Kanzlei
Ihre Kanzlei in Hockenheim berät Sie umfassend und fachgebietsübergreifend in nahezu allen Rechtsgebieten.
Frühe, kompetente Beratung hilft Streitigkeiten und teure Prozesse zu verhindern. Wir beraten Sie als unabhängiger Interessenvertreter. Wir stehen ausschließlich auf Ihrer Seite und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Unser Ziel ist es, Ihre berechtigten Ansprüche im Streitfall effektiv durchzusetzen, aber auch eine kompetente Beratung und Risikoaufklärung im Vorfeld zu sichern.
Ihr Erfolg, Ihr Vorankommen und Ihr Vorteil ist zugleich unser Erfolg und damit die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Zu einem Rechtsanwalt gehen muss nicht kostspielig sein.
Fragen Sie gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Wir beraten Sie gerne darüber, ob Sie einen Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese im Regelfall auch die anfallenden Kosten. Wir klären für Sie, in welchem Umfang Ihr Versicherungsschutz zum tragen kommt.
Unser Anwaltshonorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten eines Gerichtsverfahrens bestimmen sich jeweils nach dem Geschäfts-, Streit- oder Gegenstandswert. Bei außergerichtlichen Leistungen bemisst sich das Honorar nach dem Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Bearbeitung, der Bedeutung der Sache und nach der finanziellen Situation des Mandanten.
Schon zu Beginn der Beratung klären wir Sie über das Kostenrisiko auf.
Frühe, kompetente Beratung hilft Streitigkeiten und teure Prozesse zu verhindern. Wir beraten Sie als unabhängiger Interessenvertreter. Wir stehen ausschließlich auf Ihrer Seite und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Unser Ziel ist es, Ihre berechtigten Ansprüche im Streitfall effektiv durchzusetzen, aber auch eine kompetente Beratung und Risikoaufklärung im Vorfeld zu sichern.
Ihr Erfolg, Ihr Vorankommen und Ihr Vorteil ist zugleich unser Erfolg und damit die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Zu einem Rechtsanwalt gehen muss nicht kostspielig sein.
Fragen Sie gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Wir beraten Sie gerne darüber, ob Sie einen Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese im Regelfall auch die anfallenden Kosten. Wir klären für Sie, in welchem Umfang Ihr Versicherungsschutz zum tragen kommt.
Unser Anwaltshonorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten eines Gerichtsverfahrens bestimmen sich jeweils nach dem Geschäfts-, Streit- oder Gegenstandswert. Bei außergerichtlichen Leistungen bemisst sich das Honorar nach dem Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Bearbeitung, der Bedeutung der Sache und nach der finanziellen Situation des Mandanten.
Schon zu Beginn der Beratung klären wir Sie über das Kostenrisiko auf.